Der Vereinszweck ist im §2 der Satzung unseres Vereins festgelegt, die hier zitiert wird:
§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein will seine Mitglieder zu gemeinschaftlichen
Schießübungen mit Sportwaffen vereinigen und das sportliche Schießen
fördern und pflegen.
(2) a) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
(2) b) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) c) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins.
(2) d) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
Außer diesem "offiziellen" Vereinszweck haben wir zusätzlich "private"
Vorstellungen davon, was unser Verein leisten soll. So schließt sich
üblicherweise an das regelmäßige Schießtraining ein gemütliches
Beisammensein an. Weiterhin richten wir gesellschaftliche
Veranstaltungen aus oder beteiligen uns, falls gewünscht, an
Organisation und Arbeit zur Durchführung von Festen anderer Vereine
oder Gruppen in Armstorf. Damit wollen wir das Zusammenleben in unserem
Ort fördern und dem Einzelnen eine Anlaufstelle zu gesellschaftlichem
Kontakt bieten. Im sportlichen Bereich beteiligen wir uns am
Rundenwettkampf des Schützengaus Wasserburg - Haag (siehe Links) und
schießen natürlich auch eine Vereinsinterne Meisterschaft aus.