Vereinszweck


Der Vereinszweck ist im §2 der Satzung unseres Vereins festgelegt, die hier zitiert wird:

§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein will seine Mitglieder zu gemeinschaftlichen Schießübungen mit Sportwaffen vereinigen und das sportliche Schießen fördern und pflegen.

(2) a) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) b) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) c) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(2) d) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Außer diesem "offiziellen" Vereinszweck haben wir zusätzlich "private" Vorstellungen davon, was unser Verein leisten soll. So schließt sich üblicherweise an das regelmäßige Schießtraining ein gemütliches Beisammensein an. Weiterhin richten wir gesellschaftliche Veranstaltungen aus oder beteiligen uns, falls gewünscht, an Organisation und Arbeit zur Durchführung von Festen anderer Vereine oder Gruppen in Armstorf. Damit wollen wir das Zusammenleben in unserem Ort fördern und dem Einzelnen eine Anlaufstelle zu gesellschaftlichem Kontakt bieten. Im sportlichen Bereich beteiligen wir uns am Rundenwettkampf des Schützengaus Wasserburg - Haag (siehe Links) und schießen natürlich auch eine Vereinsinterne Meisterschaft aus.